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Behandlungskosten

Wie rechne ich ihre Behandlungen ab!

Rein rechtlich gibt es für Heilpraktiker keine bindende Gebührenordnung. Sie sind damit frei in der Kalkulation ihres Honorars. Ich orientiere mich jedoch bei der Abrechnung von Heilbehandlungen an der Gebührenordnung GebüH für Heilpraktiker. Die Patienten bekommen im Aufnahmegespräch einen Patientenaufklärungsbogen, in dem die jeweiligen Honorare schriftlich geregelt sind. Sie geben mir mit der Unterzeichnung des Vertrages ihr Einverständnis die anfallenden Beiträge zu leisten. Bei Selbstzahlern sind sie selbst verpflichtet die besprochenen Kosten für die Behandlungen zu bezahlen. Sind sie privat-, beihilfe- oder zusatzkrankenversichert bekommen sie möglicherweise einen Teil des gezahlten Betrages von ihrer Krankenkasse zurück. Ob sich ihre Versicherung an die Erstattung von Heilbehandlungen durch den Heilpraktiker beteiligt und in welcher Höhe dies erfolgt, müssen Sie bitte vorher selbst mit ihrer Versicherung abklären. Die anfallenden Kosten sind jeweils nach der Behandlung von Ihnen in bar zu bezahlen. Können Sie aus verschiedenen persönlichen Gründen einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich sie ihn rechtzeitig innerhalb von 24 h telefonisch abzusagen

Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24h) oder Nicht-Erscheinen ohne vorherige Absage muss ich ihnen leider eine Ausfallpauschale in Höhe von 65€ in Rechnung stellen, da eine anderweitige Terminvergabe so spontan nicht mehr möglich ist. 

Ich bitte um ihr Verständnis.

Welche Kosten kommen auf sie zu?

(Preisliste)

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